Willkommen!

Die Ansprüche an die Bauausführung sind durch den technischen Fortschritt in den vergangenen Jahrzehnten extrem gestiegen.

Für den Auftraggeber sind daher die vielfältigen Anforderungen der einzelnen Baugewerke nicht mehr zu überblicken.

Deshalb ist es sinnvoll, sich bei Problemen und Fragen zur Bauausführung, zur Qualität der Ausführung oder aber auch zu Detailfragen an einen Sachverständigen des jeweiligen Gewerkes zu wenden.

Durch meine Ausbildung zum Zimmerer, dem abgeschlossenem Studium Holzbau & Ausbau und der Weiterbildung zum Sachverständigen, bin ich Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Qualität im Holzbau- und Zimmererhandwerk in folgenden Bereichen:

  • Holzhäuser, Holzdecken, Dachstühle, Wintergärten
  • Ingenieurholzbauwerke (Hallen, Brücken)
  • Dachdeckung mit Tonziegeln und Betondachsteinen
  • Treppen
  • Ausbau-, Akustik- und Trockenbauarbeiten
  • Außenbekleidungen (Fassaden) aus Holz oder Holzwerkstoffen.
  • Fertiggauben, Dachfenster, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder
  • konstruktiver und chemischer Holzschutz
  • Oberflächenbeschichtungen

Ich bin tätig für:

  • Private Bauherren
  • Gerichte und Behörden
  • Besitzer und Mieter von Immobilien
  • Bauträger und Baufirmen
  • Makler
  • Versicherungen, Banken

MEINE LEISTUNGEN

Im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit führe ich folgende Leistungen für Sie aus:

 

Schriftliches Gutachten

Für Gerichte, Versicherungen und Bauherren (öffentlich, gewerblich und privat) erstelle ich Gutachten. Grundlage dieser Gutachten ist ein Ortstermin zur Aufnahme der tatsächlichen Ausführung. Im Rahmen der Erstellung des schriftlichen Gutachtens erfolgt dann der Abgleich der Ausführung mit den Anforderungen durch Normen, Fachregel, Herstellerangaben etc.

Bei den schriftlichen Gutachten ist zu unterscheiden zwischen:

 

Gerichtgutachten: Für einen Rechtstreit. Dies dient in der Regel als Entscheidungsgrundlage für den Richter

 

Privatgutachten: Dies dient für Bauherrn als Grundlage für weitere Entscheidungsmaßnahmen. Es wird aber auch von Auftraggebern genutzt, um die fachliche Richtigkeit der Arbeit belegen zu können.

 

Beratungstätigkeiten:

Meine Unterstützung bei Bau- und Sanierungsarbeiten als unabhängiger und neutraler Berater kann ich Ihnen in Form von Kurzgutachten, telefonischer Auskunft oder einer schriftlichen Stellungnahme anbieten

 

Abnahme und Abrechnung:

Wenn bei der Abnahme einer Bauleistung Zweifel an der Qualität bestehen, oder bei einer Rechnung die Richtigkeit des Aufmaßes bezweifelt wird, kann ich Ihnen als neutraler Berater und Begleiter zur Seite stehen.

 

Schiedsgutachten:

Das Schiedsgutachten dient im sich anbahnenden Konfliktfall als neutrale Stellungnahme zur Ausführung. Das Schiedsgutachten ist bindend für beide Vertragsparteien und vermeidet einen langwierigen Rechtsstreit.

Arbeit & Verantwortung

Ein Sachverständiger muss bei seiner Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung an den Tag legen. Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt. Jeder kann sich als ein solcher bezeichnen. Die öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen unterliegen jedoch hohen Anforderungen an den Sachverstand.

 

Vertrauenswürdigkeit: 
Die Zuverlässigkeit und Integrität des Sachverständigen wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

 

Objektivität: 
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

 

Besondere Sachkunde: 
Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".

 

Pflicht zur Gutachtenerstattung: 
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.

 

Überwachung: 
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.

 

Schweigepflicht: 
Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.