Arbeit & Verantwortung
Ein Sachverständiger muss bei seiner Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung an den Tag legen. Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt. Jeder kann sich als ein solcher bezeichnen. Die öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen unterliegen jedoch hohen Anforderungen an den Sachverstand.
Vertrauenswürdigkeit:
Die Zuverlässigkeit und Integrität des Sachverständigen wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität:
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Besondere Sachkunde:
Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".
Pflicht zur Gutachtenerstattung:
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Überwachung:
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.
Schweigepflicht:
Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.